Dazu stimmen wir Deckungskonzepte und Versicherungsleistungen optimal auf Sie, Ihre Wünsche und Ihr Berufsrisiko ab. Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit uns, indem wir Sie über uns und unsere Leistungen aufklären sowie bedarfsgerecht beraten. Unser Team besteht aus erfahrenen Beratern für Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die sich bereits darauf freuen, eine individuelle Versicherungslösung mit Ihnen gemeinsam auszuarbeiten.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin – wir beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab. Zwar sind auch Vermögensschäden in einer Betriebshaftpflicht enthalten. Jedoch nur solche Schäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden heraus entstehen (sogenannte unechte Vermögensschäden).
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hingegen ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige und Firmen, die ein erhöhtes Risiko haben, Vermögensschäden zu verursachen. Die Versicherung greift dann ein, wenn durch ein Versehen oder eine Fehlberatung während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit echte Vermögensschäden entstehen und Dritte in der Folge Schadensersatzansprüche stellen. Ein echter Vermögensschaden betrifft weder Personen noch Sachen. Aus ihm ergibt sich ein rein finanzieller Nachteil.
In der Praxis werden Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung häufig miteinander kombiniert. Sind Sie an einer Betriebshaftpflicht- oder einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung interessiert? Wollen Sie vielleicht mehr zu den Kombinationsmöglichkeiten erfahren? Lassen Sie sich persönlich beraten!
Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Versicherungslösungen nach Branchen sortiert. Lassen Sie sich beraten. Gemeinsam finden wir die passende Absicherung für Sie.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert das berufliche Risiko, durch fehlerhafte Dienstleistung einen finanziellen Schaden bei Dritten – etwa einem Mandanten – zu verursachen. Sie versichert das berufliche Risiko, einen entgangenen finanziellen Vorteil bei einem Mandanten herbeigeführt zu haben. Außerdem wehrt die Vermögensschadenhaftpflicht unbegründete Haftpflichtansprüche ab.
Der Versicherungsschutz einer Haftpflicht umfasst:
1. Prüfung der Haftpflichtfrage
2. Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche
3. Befriedigung begründeter Ansprüche
Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur greift, wenn es sich um ein Versehen oder eine Fahrlässigkeit handelt. Vorsatz kann nicht versichert werden.
Typische Schadenfälle in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind:
Da Deckungskonzepte und Versicherungsleistungen individuell auf Sie zugeschnitten sind, lässt sich zu den Kosten keine pauschale Aussage machen.
Grundsätzlich gilt jedoch:
Die Mindestdeckungssummen liegen bei
250.000 Euro bei 4-facher Mindestmaximierung für Steuerberater, Rechts- und Patentanwälte
500.000 Euro bei 2-facher Mindestmaximierung für Notare
1.000.000 Euro unmaximiert für Wirtschaftsprüfer
Bei Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) beträgt die Mindestdeckungssumme
2.500.000 Euro mindestens 4-fach maximiert für Rechts- und Patentanwälte
1.000.000 Euro mindestens 4-fach maximiert für Steuerberater
1.000.000 Euro unmaximiert für Wirtschaftsprüfer
für mehr als vier Berufsträger, die als Partner tätig sind: Die Maximierung ist mit der Anzahl der Partner zu duplizieren, d.h. eine PartGmbB mit 10 Partnern hat die Mindestversicherungssumme 10-fach zur Verfügung zu stellen.
Die Maximierung ist immer pro Jahr zur Verfügung zu stellen.
Eichhornstraße 38,
78464 Konstanz
+49 (0)7531/955 543-10
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