• Vermögens­scha­den­haft­pflicht­versicherung
    für Ver­sicherungs­vermittler
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Eine Vermögensschaden­haftpflicht ist für Sie als Versicherungsvermittler eine essenzielle Absicherung. Aus dieser Pflicht zur Absicherung machen wir als spezialisierte Versicherungsmakler eine Kür. Unsere Experten beraten Sie höchst individuell und sichern Ihre Geschäftsrisiken ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen ab.

Für alle Berufe, in denen beraten, vermittelt, geprüft oder begutachtet wird, ist eine Vermögensschadenhaftpflicht ein wichtiger und gesetzlich verpflichtender Schutz. Neben Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern können auch Versicherungsvermittler nur mit dem Abschluss dieser Berufshaftpflichtversicherung ihre Zulassung erhalten.

Als Versicherungsmakler haben wir uns auf die Versicherung von Risiken „verkammerter“ Berufe spezialisiert. So bieten wir unter anderem auch Ihnen als Versicherungsvermittler eine hoch qualifizierte Beratung und bedarfsgerechten Versicherungsschutz.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie an einer persönlichen Beratung interessiert sind. Wir entwickeln für Sie gerne eine maßgeschneiderte Versicherungslösung, die Ihr Berufsrisiko zutreffend abdeckt. Dazu stimmen wir Deckungskonzepte und Versicherungsleistungen individuell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ab.

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Was ist die Vermögens­schaden­haftpflicht für Versiche­rungsver­mittler?

Bei der Vermögensschadenhaftpflicht handelt es sich um eine Berufshaftpflicht speziell für Versicherungsvermittler. In der Versicherungsberatung und Versicherungsvermittlung besteht ein erhöhtes Risiko, Vermögensschäden zu verursachen. Die Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsvermittler bietet Schutz gegen genau diese Vermögensschäden. Sie greift ein, wenn durch ein Versehen, ein Versäumnis oder ein Fehler bei der Versicherungsberatung und Versicherungsvermittlung Mandanten finanzielle Nachteile entstehen und diese in der Folge Schadensersatzansprüche stellen. Sie deckt jedoch normalerweise keine Personen- oder Sachschäden ab.


Wozu eine Haftpflicht­ver­siche­rung für Versiche­rungs­ver­mitt­ler abschließen?

Versicherungsvermittler nehmen fremde Vermögensinteressen wahr. Durch einen Fehler oder ein Versehen in ihrer Tätigkeit kann für ihre Mandanten daher schnell ein schwerwiegender finanzieller Nachteil entstehen. Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert das berufliche Risiko von Versicherungsvermittlern, durch fehlerhafte Dienstleistung einen finanziellen Schaden bei ihren Mandanten zu verursachen. Des Weiteren wehrt sie unbegründete Haftpflichtansprüche ab.

Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie als Versicherungsvermittler somit in dreifacher Hinsicht: Für Sie wird zunächst geprüft, ob eine Haftpflichtfrage besteht. Es werden außerdem unbegründete Ansprüche auf Schadenersatz abgewehrt. Schließlich werden begründete Ansprüche befriedigt. Die Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler kommt allerdings nur zum Tragen, wenn kein Vorsatz, sondern ein Versehen oder eine Fahrlässigkeit zum Schaden geführt hat.

Was sind die Erlaubnis­voraussetzun­gen für Versiche­rungsvermitt­ler bei der IHK?

Die Vermögensschadenhaftpflicht springt für Versicherungsvermittler ein, damit diese verursachte Vermögensschäden nicht aus eigener Tasche erstatten müssen. Sie ist somit existenziell. Dies sieht auch der Gesetzgeber so, weswegen er das Abschließen einer Haftpflichtversicherung zur Pflicht für Versicherungsvermittler erklärt. Wer in Deutschland in der Versicherungsberatung und Versicherungsvermittlung tätig sein will, muss eine Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsvermittler nachweisen, um dafür die Erlaubnis durch die IHK erteilt zu bekommen (§ 34 d GewO).

Was ist versichert? – Vermögens­schäden aus der Versiche­rungs­vermittlung und Versiche­rungs­beratung!

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsvermittler ist somit der obligatorische Basisschutz vor Schäden, die bei der Versicherungsberatung und Versicherungsvermittlung auftreten können. Weil Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter häufig weitere Vermittlungstätigkeiten und Dienstleistungen übernehmen, empfehlen wir auch, diese Nebentätigkeiten zu versichern.

Außerdem kann es zusätzlich Sinn machen, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschießen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden und solche Vermögensschäden ab, die aus einem Sach- oder Personenschaden hervorgehen. Zusammen mit der Vermögensschadenhaftpflicht bietet sie Versicherungsvermittlern einen effektiven Rund-um-Schutz.

Mitversichert werden können beispielsweise folgende Nebentätigkeiten:

die rechtlich zulässige Hilfestellung bei Schadenfällen
die rechtlich zulässige Honorarberatung
die Vermittlung von Darlehen, Immobilienfinanzierung und Hypotheken
die Vermittlung von Spar-, Einlagen- und Kontenverträgen von Banken

Zusätzliche Deckungserweiterungen können für folgende Haftpflichtansprüche abgeschlossen werden:

erlaubnisfreie Rechtsdienstleistungen
Verletzung von Geheimhaltungspflichten
Fehler bei der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von Daten
Diskriminierung und Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Sind Sie daran interessiert, eine Betriebshaftpflicht- oder eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung abzuschließen? Wollen Sie vielleicht mehr zu den Kombinationsmöglichkeiten erfahren?

Mit unserer Spezialisierung auf die bedarfsgerechte Absicherung von Versicherungsvermittlern entwickeln wir gerne einen Versicherungsschutz, der Ihr Berufsrisiko ideal abdeckt und außerdem sämtliche Nebentätigkeiten berücksichtigt.


Was kostet die Vermögens­schaden­haft­pflicht­ver­siche­rung für Ver­siche­rungs­ver­mitt­ler?

Mit der Versicherungsberatung und Versicherungsvermittlung sind mitunter hohe finanzielle Risiken für Vermittler verbunden. Daher schreibt der Gesetzgeber vor, dass Versicherungsvermittler mit ihrer Zulassung bei der IHK eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. Er benennt als Mindestversicherungssumme je Versicherungsfall 1.564.610 Euro und für alle Versicherungsfälle eines Jahres 2.315.610 Euro.

Gerne beraten wir Sie ausführlich zum passenden Deckungsumfang und zur optimalen Deckungssumme für Ihr Geschäftsrisiko. Abhängig von den gewünschten Ergänzungen und Deckungserweiterungen können die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflicht unterschiedlich ausfallen. Spezialisiert auf die Absicherung von Versicherungsvermittlern können wir Sie jedoch bedarfsgerecht beraten und absichern. Vereinbaren Sie dazu einfach einen kostenlosen Beratungstermin mit uns.

Grundsätzlich orientieren sich die Kosten der Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsvermittler nach den Risiken, die zu versichern sind. Auch die Größe Ihres Betriebes, der Umsatz, die Höhe der Selbstbeteiligung und der Geltungsbereich im In- und Ausland sind relevante Faktoren.

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