Die Zusatzversorgung als zweite Schicht umfasst die betriebliche Altersversorgung und die über staatliche Zulagen beziehungsweise steuerliche Begünstigungen geförderte private Zusatzvorsorge (Riester-Rente). Anders als die Produkte der ersten Schicht sind die Beiträge zu diesen Produkten nur in beschränktem Umfang steuermindernd. Auch hier gilt: Die Leistungen sind, sofern sie auf geförderten Beiträgen beruhen, in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versehen.
Arten