Die Kapitalanlageprodukte schließlich bilden die dritte Schicht. Hierzu gehört die klassische Kapitallebensversicherung ebenso wie die private Rentenversicherung oder auch Fondssparpläne. Anders als die Produkte der ersten beiden Schichten müssen jene der dritten Schicht nicht notwendigerweise der Altersvorsorge dienen; sie können dies aber tun. Steuerrechtlich besteht der Unterschied zu den ersten beiden Schichten darin, dass Kapitalanlageprodukte vom Staat keine steuerliche Förderung erhalten. Beiträge zu diesen Produkten werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt.
Arten