Die Basisversorgung als erste Schicht umfasst die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Dazu gesellt sich die im Jahr 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz neu geschaffene Basisrente (Rürup-Rente).Gemeinsam ist diesen Produkten, dass aus ihnen begründete Ansprüche keinesfalls übertragbar, veräußerbar, vererblich, beleihbar oder kapitalisierbar sein dürfen.
Arten
Besteuerung bei Einzahlung - Altersvorsorgeaufwendungen
Besteuerung im Alter
Beispielrechnung für eine ledige Selbständige im Jahr 2005:
zu versteuerndes Einkommen 100.000€ keine Beiträge in die Rentenversicherung 22.000€ in die steuerlich geförderte Basisvorsorge
Beitrag zur Basisversorgung | 22.000€ |
davon 60 % | 13.200€ |
Höchstbetrag in 2005 | 12.000€ |
= absetzbare Altersvorsorge-Aufwendungen | 12.000€ |
x persönlicher Grenzsteuersatz | 42 % |
= persönliche Steuerersparnis | 5.040€ |